1. Werbeauftrag
Ein
Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
ein Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbetreibenden oder
sonstiger Interessenten in Informations- und Kommunikationsdiensten,
insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag
gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle
Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger
Interessenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Werbemittel
Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten
Elemente bestehen:
In der Regel sind es Banner, Produktguides, Sponsorleisten
oder Plug ins.
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche
erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3. Vertragsschluss
Der
Vertrag kommt erst zustande durch eine
schriftliche Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder
fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht gültig. Soweit Werbeagenturen
Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande,
vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.
4. Abwicklungsfrist
Werbemittel
sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres
seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern, das erst
Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und
veröffentlicht wird.
5. Auftragserweiterung
Bei
Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw.
der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus
weitere Werbemittel abzurufen.
6. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der
Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger
weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem
der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf
den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres
entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag
abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein
berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
7. Plazierungsangaben
Hat
der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist
die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich.
Die Platzierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und dem Anbieter
einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet der
Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der
Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen
ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste
ausgewiesen sind. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
8. Datenanlieferung
Der
Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier,
geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn.
Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per
E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert
der Anbieter Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung
oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung
des Werbemittels übernommen. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung endet
drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
9. Ablehnungsbefugnis
Der
Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren
Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Insbesondere kann der
Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der
Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder
der Daten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird.
10. Rechtegewährleistung
Der
Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den
Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung
wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlichter, urheberrechtlicher und sonstiger
gesetzlicher Bestimmung diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt
sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten
entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu
und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung
gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung
eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener
Geheimhaltungsinteressen möglich ist.
11. Gewährleistung des Anbieters
Der
Anbieter gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard
entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist
jedoch bekannt, dass es nach dem Stan der Technik nicht möglich ist, ein von
Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung
der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
-
durch
die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oderHardware
-
(z.B.
Browser) oder
-
durch
Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
-
durch
Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder
-
durch
unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Serveren (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller
Provider und Online-Dienste oder
-
durch
einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert)
innerhalb
von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei
ungenügender Wiedergabequalität des
Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck des Werbemittels
beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm
hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von
ungenügender Wiedergabequalität, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages.
12. Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber
das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen
und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen
Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des
Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der
Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als
genehmigt.
13. Haftung
Eine
Haftung des Anbieters sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf
Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung
oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten,
auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der
Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit oder eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit
Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet
der Anbieter höchstens bis zur Höhe des Preises des Werbemittels. Gegenüber
Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit,
bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in
derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren
Schaden begrenzt.
14. Preisliste
Eine
Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der
Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für den Anbieter
bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom
Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels
angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein
Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach
Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe
bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und
sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und
Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen
Anbieters zu halten.
15. Zahlungsbedingungen
Die
Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang innerhalb von
sieben Tagen 2 % Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Bei
Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für
Kontokorrentkredite berechnet. Bankverbindung
Raiffeisenlandesbank, BLZ 38000 Kontonummer 6.433.932, IBAN: AT 29 3800
0000 0643 3932, BIC RZSTAT2G, UID Nummer:
ATU 47899804, Firmenbuchnummer: Graz FN183597-x
16. Zahlungsverzug
Bei
Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der
Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung
verlangen. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das
Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf eine ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
17. Gerichtsstand
Auf
das Vertragsverhältnis ist ergänzend das österreichische Recht anzuwenden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frohnleiten.