Allgemeine Geschäftsbedingungen Media Service Verlags&Dienstleistungsgmbh Verlagsobjekte Online

 

 

1.       Werbeauftrag

 

Ein Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Einschaltung einer oder mehrerer Werbetreibenden oder sonstiger Interessenten in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste, die einen integralen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Interessenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

2.       Werbemittel

 

Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

In der Regel sind es Banner, Produktguides, Sponsorleisten oder Plug ins. 

Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

 

3.       Vertragsschluss

 

Der Vertrag kommt erst zustande durch eine  schriftliche Bestätigung des Auftrags oder  die online erfolgende Verbreitung der Werbung. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht gültig. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen.

 

4.       Abwicklungsfrist

 

Werbemittel sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen des ersten Werbemittels abzuwickeln, sofern, das erst Werbemittel innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

 

5.       Auftragserweiterung

 

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.


6.       Nachlasserstattung

 

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

 

7.       Plazierungsangaben

 

Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird von Auftraggeber und dem Anbieter einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.

 

8.       Datenanlieferung

 

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Anbieter Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.

 

9.       Ablehnungsbefugnis

 

Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstösst oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst oder der Daten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird.

 

10.   Rechtegewährleistung

 

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlichter, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmung diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

 

11.   Gewährleistung des Anbieters

 

Der Anbieter gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stan der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

 

-          durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oderHardware

-          (z.B. Browser) oder

-          durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

-          durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder

-          durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Serveren (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste oder

-          durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)

 

      innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei

      ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf

      Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß,

      in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm

      hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut von

      ungenügender Wiedergabequalität, so hat der Auftraggeber ein Recht auf

      Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.

 

12.   Mängelrüge

 

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.

 

13.   Haftung

 

Eine Haftung des Anbieters sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet der Anbieter höchstens bis zur Höhe des Preises des Werbemittels. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

 

14.   Preisliste

 

Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für den Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

 

15.   Zahlungsbedingungen

 

Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang innerhalb von sieben Tagen 2 % Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Bankverbindung Raiffeisenlandesbank, BLZ 38000 Kontonummer 6.433.932, IBAN: AT 29 3800 0000 0643 3932, BIC RZSTAT2G, UID Nummer:

ATU 47899804, Firmenbuchnummer: Graz FN183597-x

 

 

16.   Zahlungsverzug

 

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf eine ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

17.   Gerichtsstand

 

Auf das Vertragsverhältnis ist ergänzend das österreichische Recht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frohnleiten.