BEÖ appellieren an künftige Bundesregierung

Der BEÖ und seine Mitgliedsunternehmen appellieren an die künftige Bundesregierung das BEÖ-5-Punkte-Programm umzusetzen. Es beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Erreichung der österreichischen Klima- und Energieziele. Darüber hinaus soll es den Boden für den zu erwartenden Markthochlauf vorbereiten.

Laden zu Hause vereinfachen
Der BEÖ spricht sich für eine Novellierung des Wohnrechts aus, um das Laden zu Hause zu vereinfachen. Derzeit behindern rechtlichen Hürden den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden. Weiters empfiehlt der BEÖ bundesweit einheitliche Förderungen für Investitionen in die Ladeinfrastruktur in Bestandswohnanlagen sowie für E-Mobility-Checks. Ähnliche Investitionsanreize gibt es bereits in Niederösterreich und Vorarlberg.

Befreiung von der Umsatzsteuer
Damit E-Autos auch für den breiten Markt attraktiv werden, muss sich der Umstieg auch finanziell lohnen. Daher empfiehlt der BEÖ eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei Neukauf eines E-Autos, um die zum Teil sehr großen Preisunterschiede zwischen einem Verbrenner und einem E-Fahrzeug auszugleichen. Vorgeschlagen wird die Umsatzsteuer bis zu einem Anteil von 20 Prozent der jährlichen mehrspurigen Fahrzeugneuzulassungen bzw. bis zum 31.12.2024 entfallen zu lassen sowie die Ankaufsprämie auch in Zukunft weiterzuführen. Eine weitere BEÖ-Forderung ist die Anpassung der Pendlerpauschale. Zusätzlich ist die Befreiung vom Sachbezug für E-Fahrzeuge eine wichtige Maßnahme, um den Anteil von E-Fahrzeugen bei den Neuzulassungen – derzeit 2,8 Prozent – zu erhöhen. Diese betrifft insbesondere Firmenfahrzeuge und bringt Einsparungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch eine Ermäßigung von der Mautgebühr für E-Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ist begrüßungswert.

Eichrecht vereinheitlichen
Der BEÖ fordert eine EU-weite, einheitliche Regelung zur Erfassung von Ladevorgangsdaten. Bestandschutz ist eine Grundvoraussetzung für millionenschwere Investitionen der Energieunternehmen in Ladeinfrastruktur und Digitalisierung.

Grenzüberschreitendes Laden erleichtern
Ein weiterer Punkt betrifft die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Bezahlens (E-Roaming). Hier empfiehlt die BEÖ-Vorsitzende eine rasche gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes auf EU-Ebene. Die derzeit geltende Regelung sieht nämlich vor, dass sich jeder E-Roaminganbieter in dem Land, in dem er Leistungen erbringt, steuerlich registrieren und eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss.

Elektrifizierung des Bus- und Zustellverkehrs  
Diese Forderung entspricht einer aktuellen Richtlinie des Europäischen Parlaments und sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet sind, bei der Anschaffung von neuen Straßenfahrzeugen auf die Energie- und Umweltauswirkungen der Fahrzeuge zu achten. Auch für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe muß der Umstieg auf E-Fahrzeuge attraktiver werden. Diesbezüglich empfiehlt der BEÖ den Ausbau der Ladeinfrastruktur, vor allem in Ballungsräumen, zu fördern.

Appell an die künftige Bundesregierung
Mit dem ‚5-Punkte-Programm für Elektromobilität’ bekennt sich der BEÖ zu den Klima- und Energiezielen des Landes. „Wir appellieren an die künftige Bundesregierung den erfolgreichen Weg der Förderung von E-Mobilität als wichtige Klimaschutzmaßnahme weiter fortzuführen“, so BEÖ-Vorsitzende Ute Teufelberger abschließend.

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