Camping – Freiheit & Regeln auf Rädern

Camping – Freiheit & Regeln auf Rädern –  Urlaub im Camper oder Wohnmobil steht für Flexibilität und Unabhängigkeit – und macht ihn daher so beliebt. Doch beim Reisen mit dem eigenen Heim gibt es auch einige Regelungen, die die Freiheit begrenzen. Hier die Einschränkungen für Camper im Straßenverkehr und bei der Platzwahl.

Einparken mit Wohnmobil oder -wagen kann schnell eine Herausforderung sein. Wer sein Gefährt abstellt, muss darauf achten, dass Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern noch mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern vorbeifahren können. Gibt es eine Parkplatzmarkierung, dürfen Wohnmobile und -wagen nicht über die Begrenzungslinien hinausragen. „Gestattet ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Bürgersteig, gilt das ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ist damit für die meisten Camper tabu“, weiß die Juristin. „Mit Wohnmobilen oder -wagen über 7,5 Tonnen ist das Parken in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.“ Speziell für Wohnwagen gilt: Abgekoppelt dürfen sie in Wohngebieten nur bis zu zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen und müssen danach umparken.

Auch auf dem Campingplatz gelten Regeln
Unterwegs mit dem Camper einfach spontan in der Natur die Zelte aufzuschlagen – das würden sich viele Urlauber wünschen. Doch sogenanntes Wildcampen ist fast überall verboten. Zum Campieren muss demnach ein ausgewiesener Standort her. „Dort sollten sich Camper an die Platzordnung halten und beispielsweise Regelungen zur Mitnahme von Hunden und Katzen, Feuer und Nachtruhe berücksichtigen“, rät die Rechtsexpertin.  Sich im Camper für die Weiterfahrt am Straßenrand auszuruhen, ist nur für maximal zehn Stunden zulässig – und ohne dabei etwa Campingmöbel aufzustellen.

Für alle Fälle abgesichert
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Wohnmobile und Wohnwagenanhänger vorgeschrieben. Sie leistet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen. „Schäden am eigenen Fahrzeug sind hingegen nur mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt“, erklärt Kfz Experte Peter Schnitzler. Manche Anbieter haben ihre Kfz-Polizzen inzwischen um spezielle Zusatzbausteine für Camper erweitert. „Grundsätzlich ist dies sinnvoll, denn damit können das Vorzelt und das bewegliche Inventar des Wohnmobils oder Wohnwagens, etwa Fernseher, Kleidung oder Reisegepäck, versichert werden“, so Schnitzler weiter.