Schnee & Eis am Auto? Einige Hinweise

Schnee & Eis am Auto sind lästig, hier einige Hinweise zur Sicherheit. Ist das Fahrzeugs vereist, müssen Scheiben und Außenspiegel freigekratzt werden. „Ist das Fahrzeug von Schnee und Eis bedeckt, muss der Lenker vor Fahrtantritt für ausreichenden Durchblick sorgen”, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Auch seitlich und nach hinten muss die Sicht frei sein. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Strafe von bis zu 5.000 Euro. Es ist auch nicht erlaubt, beim Entfernen von Eis und Schnee den Motor laufen zu lassen. Das Fahrzeug muss immer komplett vom Schnee befreit sein, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe und ein verschneites Fahrzeugdach sind auch strafbar.

Sind Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, ist das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Ist die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, bleiben sie weiter gültig. Das betrifft etwa das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorrang geben“. Anders sieht es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können. Etwa dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten. Sind die zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten gelten, gilt das allerdings nicht, so der ÖAMTC.

Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskieren Kraftfahrer dagegen keine Strafe. Nach der Straßenverkehrsordnung müssen diese so im Fahrzeug angebracht sein, dass sie „unter Normalbedingungen“ von außen gut sichtbar sind. Einige Hinweise, die helfen, Schnee & Eis am Auto auch „richtig“ zu entfernen.

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