Transporttipp

Rund 60 Prozent der Bürger bringen den Weihnachtsbaum per Auto nach Hause. Die nicht selten abenteuerlich anmutende Beförderung kann wegen unzureichender Transportsicherung schnell ein Strafmandat kosten.

Grundsätzlich gilt, dass der Baum weder vorne noch an den Seiten über das Auto hinausragen darf. Nach hinten ist dagegen ein Überstand von bis zu 1.50 Metern erlaubt. Übertrifft der Baum die Fahrzeuglänge dabei um mehr als einen Meter, muss das Ende des Transportgegenstands mit einem roten Warnschild oder -fähnchen, bei Dunkelheit mit einer roten Warnleuchte gekennzeichnet werden.

Außerdem ist darauf zu achten, dass die Rückleuchten und das Kennzeichen nicht verdeckt werden. Ob der Nordmanntanne oder Blaufichte nun im Fahrzeuginnern oder auf dem Autodach verstaut wird – in allen Fällen muss der Baum so befestigt sein, dass er nicht auf die Fahrbahn fallen oder sich beim Bremsen in ein Geschoss verwandeln kann. Dabei gilt die Grundregel: Die Spitze des Baums sollte nach hinten zeigen, damit sich der Fahrtwind nicht in den Ästen verfangen kann. Den auch bei einer Vollbremsung erforderlichen Halt gewährleistet nur eine Fixierung des Baums mit Spanngurten. Von ihnen sollte wenigstens einer direkt um den Stamm gewickelt und stramm verzurrt werden – beim Dachtransport möglichst an einem Dachgepäckträger oder der Dachreling des Autos.

Die Netze, in die Weihnachtsbäume beim Kauf meist zum Transport gezogen werden, eignen sich hierbei nicht als Befestigungspunkte. Auch von einem Verschnüren mit Gummibändern raten Experten ab. Ausreichend fest ist der Baum vertäut, wenn er durch Ruckeln höchstens ein paar Zentimeter bewegt werden kann.