Volkswagen erzielt Vereinbarung mit US-Umweltbehörden

Volkswagen erzielt Vereinbarung mit US-Umweltbehörden zur Beilegung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit 3.0L-TDI-V6-Dieselmotoren in den Vereinigten Staaten.

– Angestrebter Consent Decree beinhaltet Regelungen zum Rückruf von etwa 63.000 Fahrzeugen sowie zu Rückkauf und vorzeitiger Leasingrücknahme oder technischer Fahrzeuganpassung (sofern genehmigt) von etwa 20.000 Fahrzeugen älterer Modelljahre
– Volkswagen vereinbart Zahlung von 225 Millionen US-Dollar in Umwelttreuhandfond zum Ausgleich überschüssiger Emissionen von betroffenen Fahrzeugen sowie von 25 Millionen US-Dollar zur Unterstützung der Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen im US-Bundesstaat Kalifornien
Die Volkswagen AG und die Volkswagen Group of America, Inc. (im Folgenden „Volkswagen”) haben mit dem US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) für die Environmental Protection Agency (EPA) und dem Bundesstaat Kalifornien über das California Air Resources Board (CARB) sowie den kalifornischen State Attorney General eine Vereinbarung getroffen, mit der zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit etwa 83.000 betroffenen Fahrzeugen mit 3,0l-TDI-V6-Dieselmotoren in den Vereinigten Staaten beigelegt werden sollen.

Die Vereinbarung in Form eines angestrebten Consent Decree bedarf noch der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer vom United States District Court for the Northern District of California, der das bundesweite MDL-Verfahren (Multi-District-Litigation) zur Dieselthematik in den Vereinigten Staaten leitet. Auf Basis der angestrebten Vereinbarung wäre es Volkswagen möglich, über 75 Prozent der betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeuge zurückzurufen und in Einklang mit genau den Emissionsstandards zu bringen, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass EPA und CARB entsprechende technische Anpassungsmaßnahmen freigeben.

Wie vom Gericht bekanntgegeben, hat Volkswagen darüber hinaus eine Vereinbarung mit dem gerichtlich bestellten Steuerungskomitee der Kläger (Plaintiffs’ Steering Committee, PSC) über wesentliche Aspekte des monetären Ausgleichs getroffen, den berechtigte Eigentümer und Leasingnehmer erhalten würden. Die entsprechenden Parteien arbeiten weiterhin an einer Lösung der verbleibenden Themen. Einzelheiten der hierzu geführten Gespräche unterliegen gemäß gerichtlicher Anordnung weiterhin der Vertraulichkeit. Das Gericht hat für Donnerstag, den 22. Dezember um 11 Uhr Ortszeit (20 Uhr CET) eine weitere Statuskonferenz angesetzt, bei der die beteiligten Parteien zu den Fortschritten in Richtung einer Lösung berichten sollen. Zudem hat das Gericht eine Frist für den 31. Januar 2017 festgesetzt, bis zu der die Parteien diesem eine formale Vereinbarung vorlegen sollen.

„Die heute vom Gericht bekanntgegebene Einigung zwischen Volkswagen und den US-Umweltbehörden ist ein weiterer wichtiger Schritt nach vorne auf unserem Weg, die Dinge für unsere Kunden in Ordnung zu bringen. Wir unterstützen die Anstrengungen des Gerichts, so schnell wie möglich eine faire und angemessene Lösung für verbleibende Ansprüche im Zusammenhang mit 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen herbeizuführen,“ sagte Hinrich J. Woebcken, President und CEO der Volkswagen Group of America, Inc. „Wir setzen uns dafür ein, das Vertrauen all unserer Stakeholder zurückzugewinnen und wissen die Geduld unserer Kunden und Händler in den Vereinigten Staaten im weiteren Verlauf des Verfahrens zu schätzen.“

Gemäß des angestrebten Consent Decree hat Volkswagen Folgendem zugestimmt:
• Einem Rückruf von etwa 63.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2013-2016 der Marken Volkswagen, Audi und Porsche, die mit sogenannten Generation 2-Motoren ausgestattet sind. Im Zuge des Rückrufs werden diese in Einklang mit genau den Emissionsstandards gebracht, gemäß derer sie ursprünglich zertifiziert wurden. Die Voraussetzung dafür ist, dass EPA und CARB die Genehmigung für entsprechende Maßnahmen erteilen. Sollte Volkswagen dieser Vorgabe nicht entsprechen können, wird das Unternehmen für die entsprechenden Fahrzeuge einen Rückkauf oder eine Beendigung des Leasings anbieten. Zudem kann Volkswagen in diesem Fall bei EPA und CARB eine Freigabe für technische Anpassungen ersuchen, um Kunden eine erhebliche Verringerung der Stickoxid-Emissionen (NOx) anzubieten.
• Einem Rückkauf oder einer vorzeitigen Beendigung des Leasings von etwa 20.000 betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen der Modelljahre 2009-2012 der Marken Volkswagen und Audi, die mit sogenannten Generation 1-Motoren ausgestattet sind. Alternativ, sofern von EPA und CARB genehmigt, kann der NOx-Ausstoß bei diesen Fahrzeugen auch mittels technischer Anpassungen substanziell verringert werden, sodass in Frage kommende Eigentümer und Leasingnehmer auch die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug zu behalten.
• Der Zahlung von 225 Millionen US-Dollar als Beitrag zu dem Fonds für Umweltausgleichsmaßnahmen, der im Rahmen des von Volkswagen in den Vereinigten Staaten geschlossenen 2,0l-TDI-Vergleichs eingerichtet wird, um über die gesamte Lebensdauer von betroffenen 3,0l-TDI-V6-Fahrzeugen verursachte, überschüssige Stickoxidemissionen vollständig zu kompensieren.
• Als Teil der Vereinbarung mit Kalifornien wird Volkswagen außerdem mit einer Zahlung von 25 Millionen US-Dollar an CARB die Nutzung von Null-Emissions-Fahrzeugen in dem Bundesstaat unterstützen.
Die Bestimmungen der angestrebten Vereinbarung werden erst abschließend Geltung erlangen, nachdem sie vom Gericht genehmigt worden sind. Dies wird frühestens im Frühjahr 2017 der Fall sein. Für betroffene Kunden mit 3,0l-TDI-V6-Motoren gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, aktiv zu werden. Weitere Informationen erhalten sie bei Bedarf unter www.VWCourtSettlement.com.
Der heute verkündete Consent Decree ist gemäß seiner Bedingungen nicht darauf ausgerichtet, Volkswagens Verpflichtungen im Rahmen der Gesetze oder Bestimmungen eines Rechtssystems außerhalb der USA zu beeinflussen oder in jenen Anwendung zu finden. Die Regelungen zu Stickoxid (NOx) Emissionsgrenzwerten für Fahrzeuge in den USA sind sehr viel strenger als in anderen Teilen der Welt und die Motorenvarianten unterscheiden sich ebenfalls erheblich. Dies macht die Entwicklung technischer Lösungen in den Vereinigten Staaten schwieriger als in Europa oder anderen Regionen der Welt, wo die Umsetzung eines genehmigten Programms zur Anpassung von TDI-Fahrzeugen, mit dem die UN/ECE und europäischen Abgasnormen vollumfänglich erfüllt werden, in Übereinkunft mit den entsprechenden Behörden bereits begonnen hat.