Vorsicht vor Strafen aus dem Ausland

Jenseits der Grenze gelten auch für Verkehrsverstöße oft andere Regeln. Nach der Rückkehr kann es daher zu Überraschungen kommen, wenn Bußgeldbescheide, teilweise Monate später, im Briefkasten landen.

Italien

In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind beispielsweise verkehrsbeschränkte Zonen weit verbreitet. Die so genannte „Zona a traffico limitato“ wird von Touristen leicht übersehen. In der Regel dürfen dort nur Anlieger, Busse oder Taxis fahren. Die Überwachung der Zufahrt erfolgt zumeist mit Hilfe von Videokameras. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 84 Euro. Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Dieser Betrag verdoppelt sich, wenn nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt wird. Ein Widerspruch gegen das Bußgeld sollte unter anderem dann eingelegt werden, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.

Kroatien

In Kroatien droht hingegen böses Erwachen bei Parkverstößen. Wurde ein kostenpflichtiges Parkticket nicht gelöst, die Parkzeit überzogen oder die Parkscheibe nicht ausgelegt, fallen zwischen 10 und 40 Euro Bußgeld an. Die Zahlungsaufforderung wird häufig, aber nicht immer an der Windschutzscheibe hinterlassen. Betroffene sollten – wenn möglich – gleich vor Ort zahlen und sich dies auch mit exakten Angaben (z.B. Kennzeichen, Datum, Ort, Betrag, Grund) quittieren lassen. Diese Quittung sollte dann mindestens fünf Jahre (!) aufbewahrt werden. Auch ein Foto der Parksituation hilft als Beweissicherung. Kommt nach dem Urlaub ein Anwalts- oder Gerichtsschreiben aus Kroatien, sollten Betroffene unbedingt unverzüglich Rechtsrat einholen. Im Nachgang stellen kroatische Anwälte oftmals mehrere hundert Euro in Rechnung.